AGB

1. Geltungsbereich 

Die folgenden AGB gelten für folgende Angebote

  • Gleitschirm-Tandemflüge

 

2. Teilnehmer

Der Passagier versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für einen Gleitschirm-Tandemflug ausschließen. Der Passagier sollte eine Körpergröße von 2,00 m und ein Körpergewicht von 90 Kg nicht überschreiten. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Passagier verantwortlich. Jugendliche unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten vor dem Flug vorzulegen. Der Passagier erkennt, mit der Buchung die  AGB`s für Gleitschirm-Tandemflüge von Black-Forest Paragliding, an. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann! Speziell beim Starten bewegen wir uns in alpinem Gelände mit allen damit verbundenen Gefahren! Wir weisen darauf hin, das der Passagier zum Flug der Witterung angepasste Kleidung benötigt. Gutes, Knöchelhohes Schuhwerk ist zwingend notwendig. Das mitführen von Gegenständen ist mit dem Piloten abzusprechen. Für Schäden an persönlichen Gegenständen haftet ausschließlich der Passagier. 

Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dieses dient seiner eigenen Sicherheit. Ins Besonderen kann das nicht befolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisung während Start, Flug und Ladung zu einer Gefährdung von Passagier und Pilot führen. Bei nicht Befolgung von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Für Schäden an Ausrüstung, Pilot und/oder an Dritten, welche vom Passagier vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Passagier. Der Passagier handelt auf eigene Gefahr.  

 

3. Ausrüstung

Die benötigte Ausrüstung, Gurtzeug und Helm wird dem Passagier zur Verfügung gestellt. Wir verwenden ausschließlich geprüfte und für den Tandemflug zugelassene Ausrüstung welche in regelmäßigen Abständen einer vorgeschriebenen Nachprüfung unterzogen wird. 

 

4. Pilot

Alle unsere Tandempiloten verfügen über eine spezielle Ausbildung zum Tandempilot und  langjährige Flugerfahrung. Wenn nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Piloten. Es obliegt dem Piloten die letztendliche Entscheidung zu treffen ob und wo ein Flug durchgeführt wird. Dies hängt vor allem von den Meteorologischen Verhältnissen am jeweiligen Startplatz ab. Ein Flug wird nur dann stattfinden wenn alle Gegebenheiten einen sicheren Flug zulassen.

 

5. Buchung

Die Buchung erfolgt über das Kontaktformular, Gutschein,  telefonisch oder persönlich. 

 

  • Mit Gutschein: Nach dem Kauf eines Gutscheins hat der Passagier den Anspruch einen Wunschtermin für den Tandemflug zu vereinbaren und diesen für sich zu reservieren. Am Vorabend gegen 19:00 Uhr, vor dem reservierten Termin ist der Passagier verpflichtet mit dem Piloten den Wettercheck für den geplanten Tandemflug durchzuführen. Die Kontaktaufnahme hierzu obliegt ausschließlich dem Passagier mit den ihm genannten Kontaktmöglichkeiten bei der Terminabsprache. Lassen die Wetterprognosen für den vereinbarten Termin einen sicheren Tandemflug zu, bekommt der Passagier Zeit- und Treffpunkt für den Flug genannt und der Flug kann unter den in Punkt 4. genannten Vorraussetzungen stattfinden. Sollten die Wetterprognosen keinen sicheren Tandemflug am vereinbarten Termin ermöglichen, wird sofort ein neuer Termin vereinbart. Der Gutschein hat eine Gültigkeit von 2 Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Danach verliert der Gutschein seine Gültigkeit. Gutscheine für einen Tandemflug sind nur nach Rücksprache mit Black-Forest Paragliding übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
  • telefonisch oder persönlich: Der Passagier kann für den aktuellen Tag und maximal für den Folgetag anfragen, ob ein Tandemflug möglich ist. Mit der Bestätigung eines Termins ist die Buchung verbindlich. Die Bezahlung erfolgt dann in Bar vor dem Flug beim Piloten. Bleibt der Passagier dem Vereinbarten Termin unentschuldigt fern, behält sich Black-Forest Paragliding vor, das Entgelt für den Tandemflug trotzdem einzufordern.

 

6. Rücktritt durch den Passagier

Erklärt ein Passagier, dass er nach Terminbestätigung verzichtet, so wird eine Aufwandsentschädigung von mindestens 50,00 € fällig. Erfolgt ein solcher Rücktritt später als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin, so beträgt die Stornogebühr 75,00 €, bei einem Tag 100,00 € vor dem Termin und an demselben Tag 100% der Flugkosten. Bleibt ein Passagier nach der Terminabsprache unentschuldigt fern, so ist er verpflichtet, 100 % der Flugkosten zu entrichten. Sollte es sich um einen Gutschein handeln, verliert der Gutschein seine Gültigkeit.

 

7. Umbuchung durch den Passagier

Die Flüge können bis 3 Tage vor dem Flugtag kostenfrei umgebucht werden. Voraussetzung hierfür ist, das der Flug bereits bezahlt wurde.

 

8. Rücktritt durch Black-Forest Paragliding

Sollte an einem Tag nicht ausreichend Flüge gebucht sein, hält sich Black-Forest Paragliding vor, den Flugtag spätestens 3 Tage vor dem Termin abzusagen. Wird auf Grund der prognostizierten Wetterbedingungen ein Flug verschoben liegt hier kein Rücktritt durch Black-Forest Paragliding vor. Siehe hierzu auch Punkt 5.

 

9. Preisänderungen 

Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand und enthalten die jeweilige Mehrwertsteuer. Black-Forest Paragliding behält sich vor, den vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung von Beförderungskosten oder sonstiger Abgaben für bestimmte Leistungen entsprechend zu ändern. Maßgeblich sind die online ausgeschriebenen Preise zum aktuellen Zeitpunkt.

 

10. Haftung

 

Für Gleitschirm Tandemflüge ist die Haftung für Personen und Sachschäden ist im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt.  Hierfür ist eine Passagier Haftpflichtvericherung gesetzlich vorgeschrieben. Jeder unserer Tandempiloten besitzt eine solche Versicherung.

 

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 45 Haftung für Personenschäden

(1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 113 100 Rechnungseinheiten, wenn

1. der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder

2. der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde.Der Höchstbetrag nach Satz 1 gilt auch für den Kapitalwert einer als Schadensersatz zu leistenden Rente.

(3) Übersteigen in den Fällen des Absatzes 1 die Entschädigungen, die mehreren Ersatzberechtigten wegen der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes zu leisten sind, insgesamt den Betrag von 113 100 Rechnungseinheiten und ist eine weitergehende Haftung des Luftfrachtführers nach Absatz 2 ausgeschlossen, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu diesem Betrag steht.