Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform Black-Forest Paragliding sowie der teilnehmenden Piloten

1. Geltungsbereich

Die folgenden AGB gelten für folgende Angebote

  • Gleitschirm-Tandemflüge

 

2. Passagier

Der Passagier versichert mit seiner Anmeldung, physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für einen Gleitschirm-Tandemflug ausschließen. Der Passagier sollte eine Körpergröße von 2,00 m und ein Körpergewicht von 90 Kg nicht überschreiten. Für die Überprüfung dieser Voraussetzungen ist allein der Passagier verantwortlich und wird vom Piloten vor dem Flug überprüft. Jugendliche unter 18 Jahren haben eine schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten, vor dem Flug, vorzulegen. Der Passagier erkennt, mit der Buchung die AGB`s für Gleitschirm-Tandemflüge von Black-Forest Paragliding und derer Piloten an. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann! Speziell beim Starten bewegen wir uns in alpinem Gelände mit allen damit verbundenen Gefahren! Wir weisen darauf hin, das der Passagier zum Flug der Witterung angepasste Kleidung benötigt. Gutes, knöchelhohes Schuhwerk ist zwingend notwendig. Das mitführen von Gegenständen ist mit dem Piloten abzusprechen. Für Schäden an persönlichen Gegenständen haftet ausschließlich der Passagier.

Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten. Dieses dient seiner eigenen Sicherheit. Ins Besonderen kann das nicht befolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisung während Start, Flug und Ladung zu einer Gefährdung von Passagier und Pilot führen. Bei nicht Befolgung von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Für Schäden an Ausrüstung, Pilot und/oder an Dritten, welche vom Passagier vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, haftet der Passagier. Der Passagier handelt auf eigene Gefahr.

 

3. Ausrüstung

Die benötigte Ausrüstung, Gurtzeug und Helm wird dem Passagier zur Verfügung gestellt. Wir verwenden ausschließlich geprüfte und für den Tandemflug zugelassene Ausrüstung welche in regelmäßigen Abständen einer vorgeschriebenen Nachprüfung unterzogen wird.

 

4. Pilot

Alle unsere Tandempiloten verfügen über eine spezielle Ausbildung zum Tandempilot und langjährige Flugerfahrung. Wenn nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Piloten. Es obliegt dem Piloten die letztendliche Entscheidung zu treffen ob und wo ein Flug durchgeführt wird. Dies hängt vor allem von den Meteorologischen Verhältnissen am jeweiligen Startplatz ab. Ein Flug wird nur dann stattfinden wenn alle Gegebenheiten einen sicheren Flug zulassen.

 

5. Terminvereinbarung und Ablauf

Die Terminvereinbarung erfolgt ausschließlich über das Kontaktformular.

  • Ablauf: Wurde ein Termin, schriftlich von uns bestätigt, dann ruft der Piloten den Passagier am Vorabend an. In dem Telefongespräch wird geklärt, ob die Wetterprognosen, für den vereinbarten Termin, einen sicheren Tandemflug zulassen. Wenn ja, bekommt der Passagier Zeit- und Treffpunkt für den Flug genannt und der Flug kann unter den in Punkt 4. genannten Vorraussetzungen stattfinden. Sollten die Wetterprognosen keinen sicheren Tandemflug am vereinbarten Termin ermöglichen, muss der Passagier, per E-Mail, weitere Terminvorschläge zusenden. 
  • Telefonisch oder Persönlich: Der Passagier kann für den aktuellen Tag und maximal für den Folgetag anfragen, ob ein Tandemflug spontan möglich ist. Mit der Bestätigung eines Termins ist die Buchung verbindlich. Die Bezahlung erfolgt dann in Bar vor dem Flug beim Piloten.
  • Nicht einhalten des Termins: Bleibt der Passagier dem Vereinbarten Termin unentschuldigt fern, behält sich Black-Forest Paragliding vor, das Entgelt für den Tandemflug trotzdem einzufordern. Siehe weiteres unter Punkt 6.

 

6. Rücktritt durch den Passagier

Erklärt ein Passagier, dass er nach Terminbestätigung verzichtet, so wird eine Aufwandsentschädigung von mindestens 50,00 € fällig. Erfolgt ein solcher Rücktritt später als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin, so beträgt die Stornogebühr 75,00 €, bei einem Tag vor dem Termin 100,00 € und an demselben Tag 100% der Flugkosten. Bleibt ein Passagier nach der Terminabsprache unentschuldigt fern, so ist er verpflichtet, 100 % der Flugkosten zu entrichten. 

 

7. Umbuchung durch den Passagier

Die Flüge können bis 3 Tage vor dem Flugtag kostenfrei umgebucht werden. 

 

8. Rücktritt durch Black-Forest Paragliding oder der Piloten

Sollte an einem Tag nicht ausreichend Flüge gebucht sein, hält sich Black-Forest Paragliding oder der Pilot vor, den Flugtag spätestens 3 Tage vor dem Termin abzusagen. Wird auf Grund der prognostizierten Wetterbedingungen ein Flug verschoben liegt hier kein Rücktritt durch Black-Forest Paragliding oder der Pilot vor. Siehe hierzu auch Punkt 5.

Bei einem kurzfristigen Ausfall oder einer Terminverschiebung des Fluges besteht daher kein Anspruch auf die Rückerstattung sonstiger entstandener Kosten (z.B. Anfahrt, Übernachtung etc.).

 

9. Preisänderungen

Die ausgedruckten Preise entsprechen dem bei Drucklegung bekannten Stand und enthalten die jeweilige Mehrwertsteuer. Black-Forest Paragliding behält sich vor, den vereinbarten Preis im Falle einer Erhöhung von Beförderungskosten oder sonstiger Abgaben für bestimmte Leistungen entsprechend zu ändern. Maßgeblich sind die online ausgeschriebenen Preise zum aktuellen Zeitpunkt.

 

10. Haftung

Für Gleitschirm Tandemflüge ist die Haftung für Personen und Sachschäden im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt.  Hierfür ist eine Passagier Haftpflichtvericherung gesetzlich vorgeschrieben. Jeder unserer Tandempiloten besitzt eine solche Versicherung.

Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 45 Haftung für Personenschäden

(1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 113 100 Rechnungseinheiten, wenn

1. der Schaden nicht durch sein rechtswidriges und schuldhaftes Handeln oder Unterlassen oder das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen seiner Leute verursacht wurde oder

2. der Schaden ausschließlich durch das rechtswidrige und schuldhafte Handeln oder Unterlassen eines Dritten verursacht wurde.Der Höchstbetrag nach Satz 1 gilt auch für den Kapitalwert einer als Schadensersatz zu leistenden Rente.

(3) Übersteigen in den Fällen des Absatzes 1 die Entschädigungen, die mehreren Ersatzberechtigten wegen der Tötung, Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes zu leisten sind, insgesamt den Betrag von 113 100 Rechnungseinheiten und ist eine weitergehende Haftung des Luftfrachtführers nach Absatz 2 ausgeschlossen, so verringern sich die einzelnen Entschädigungen in dem Verhältnis, in welchem ihr Gesamtbetrag zu diesem Betrag steht.

 

11. Rechtliche Erläuterung

Black-Forest Paragliding ist eine eingetragene und geschützte Wortmarke, welche der Bewerbung und Vermittlung von Gleitschirm Tandemflügen dient. Jens Nopper betreibt die Webseite lediglich zu Werbe-und Vermittlungszwecken. Gleitschirm- Tandemflüge werden ausschließlich durch lizensierte, geprüfte und erfahrene Gleitschirm Tandempiloten ausgeführt, welche als selbständige Einzelunternehmer, folgend genannt als Pilot(en) agieren.

Wir sind ein Team von selbständigen Piloten, welche im folgenden aufgeführt sind:

  • Jens Nopper, Wonnentaler Weg 6, 79341 Kenzingen
  • Michail Parfjonow, Marienmattenweg 10, 79115 Freiburg

Vertragspartner betreffend eines Gleitschirm-Tandemflugs ist der ausführende Pilot selbst. Beim Erwerb eines Gutscheins ist dies der Pilot, welcher den Gutschein ausgestellt hat. Durch den Flugantritt des Passagiers kommt ein Beförderungsvertrag zwischen dem jeweiligen Piloten und dem Passagier zustande. Bei der Durchführung eines Gleitschirm- Tandemfluges ist also der ausführende Pilot selbst Unternehmer der Leistung und somit haftender Vertragspartner gegenüber dem Passagier. Der ausführende Pilot trägt die Verantwortung für die Flugplanung sowie die sichere Durchführung des Gleitschirm-Tandemfluges. Die Verpflichtungen des Passagiers gemäß der Beförderungsbedingungen, siehe 2. Passagier, bleiben davon unberührt.